Universität Duisburg-Essen: PCR-Tests taugen nicht zur Einschätzung der Pandemie-Situation
Ergebnisse von PCR-Tests allein sind ungeeignet als Entscheidungsgrundlage für Pandemie-Maßnahmen. Dies schreibt die Universität Duisburg-Essen in einer Pressemitteilung. Grundlage ist eine Veröffentlichung der Universität Duisburg/Essen, die mehr als 190.000 PCR-Tests von ca. 160.000 Menschen ausgewertet haben. Fazit der Forscher: Ein positiver Test bedeutet nicht immer, dass die Getesteten auch ansteckend sind.
ACH WAS? Das ist genau das, was ich (und viele andere) ebenfalls seit über einem Jahr kritisiere.
Bereits Ende Mai 2020 kam ich zu der Erkenntnis, dass der PCR-„Test“ ein geeignetes Mittel ist, um die Begründung zu liefern, damit die Corona-Pandemie endlos weiterlaufen kann… Hier die Begründung:
Und das Ganze läuft ja mittlerweile in Endlos-Schleife.
Anfang August 2020 hatte ich mir diese Tests einmal genauer „unter die Lupe“ genommen:
Neben der Frage der Zuverlässigkeit ( = Spezifität) der PCR-„Tests“ tauchte im Laufe der Zeit eine neue Bewertung dieses Verfahrens auf. Und diese besagt, dass dieser Test (der eigentlich gar kein Test ist, sondern ein Laborverfahren zur Vervielfältigung von genetischem Material) im Prinzip überhaupt nichts über eine Infektion aussagen kann.
Grundlage hierfür ist, dass kein Virus, sondern bestenfalls nur dessen genetisches Material, und auch das nur in Bruchstücken, nachgewiesen werden kann. Eine Aussage über ein vermehrungsfähiges Virus, eine grundlegende Voraussetzung für eine Infektion, macht der PCR-„Test“ überhaupt nicht.
Das heißt mit anderen Worten, dass ein positiver Test nicht gleichbedeutend ist mit einer Infektion. Und auch eine Infektion ist nicht gleichbedeutend mit einer Erkrankung. Denn eine infektiöse Erkrankung definiert sich an den damit auftretenden Symptomen, die der Patient dann selber bemerkt und wofür es dann auch keinen PCR-„Test“ mehr bedarf.
Das heißt, dass der PCR-„Test“, wenn er eingesetzt werden sollte, nur dann einen gewissen Nutzen mit sich bringt, wenn Erkrankte damit getestet werden. Hier wird dann keine primäre Diagnose gestellt, sondern nur eine solche durch den Test noch einmal erhärtet.
Das heißt mit anderen Worten, dass die Diagnose nicht durch ein Laborverfahren erstellt wird, sondern durch einen Arzt und eine entsprechend gründliche Untersuchung des Patienten.
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Thailand macht es besser?
Und das ist genau das, was zum Beispiel in Thailand praktiziert wird, wie Dr. Thomas Ly im Mai 2021 berichtete:
Laut Dr. Ly wurde in Thailand, ganz im Gegensatz zu Deutschland und anderen Ländern, nicht sofort die PCR-„Test“-Keule eingesetzt, mit der andernorts sofort alles getestet wurde, was „nicht bei 3 auf den Bäumen war“. Das heißt, dass in vielen Ländern auch Symptomlose getestet wurden, die dann bei einem positiven Ergebnis als „Fälle“ verbucht wurden.
PCR Test in Portugal vor Gericht
Und es gab bereits im November 2020 bereits ein Urteil eines portugiesischen Berufungsgericht (also bereits die 2. Instanz, die die 1. bestätigte) gegen die Auflagen einer regionalen Gesundheitsbehörde der Azoren. Die hatte nämlich 4 Personen in Quarantäne geschickt. Grund: Ein positiver PCR-„Test“:
Und die Sache mit diesen „unsäglichen“ ct-Werten der PCR-Tests. Das ist übrigens auch genau das, was die Untersuchung der Universität Duisburg/Essen bemängelt. Zu dieser Problematik mit den ct-Werten hatte ich Anfang Mai 2021 im Beitrag berichtet:
Im Beitrag gehe ich unter der Überschrift: „Wie komme ich zu meinem Wunschergebnis?“ darauf ein. Teil dieser Ausführungen ist auch, dass dieser von Herrn Drosten entwickelte Test in der Regel bei einem ct-Wert von 45 läuft. Inzwischen hat es sich allerdings auch herumgesprochen, dass bei einer Amplifizierung mit mehr als 35 Zyklen 97 % der positiven Ergebnisse falsch positiv sind. In der Praxis lassen sich die restlichen 3 % überhaupt gar nicht mehr identifizieren, sodass diese PCR-„Tests“ vollkommen aussagefrei zu sein scheinen.
Und Mitte Januar 2021 hatte die WHO übrigens auch die PCR-Testvorgaben geändert: https://www.yamedo.de/blog/who-aendert-pcr-testvorgaben/
Was seitens der WHO zunächst nach einem überraschend vernünftigen Vorschlag aussah, entwickelte sich allerdings zu einer Hinterfotzigkeit erster Klasse.
Denn wie es aussieht, wurden bei der Beurteilung der Impfversager genau diese neuen Testvorgaben in Anwendung gebracht. Mehr dazu im Beitrag:
https://www.yamedo.de/blog/pcr-tests-unterschied-geimpfte-nicht-geimpfte/
Fazit: Alles was „wir“ seit einem Jahr bemängeln bestätigt sich mittlerweile. Intensivbetten, Übersterblichkeit, PCR-Tests, Belege für Lockdownmaßnahmen. Das ganze „Maßnahmen-Gebäude“ müsste wie ein Kartenhaus zerfallen. Kanzlerin und alle Verantwortlichen müssten zurücktreten und sich bei den Deutschen entschuldigen.
Aber es passiert ja genau das Gegenteil und der Bundetag hat die „Notlage“ in Deutschland weiterhin festgestellt – derzeit bis zum 30.9.2021. Alles klar?
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Rene Gräber:
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Sehr geehrter Herr Gräber,
mit großem Interesse lese ich Ihre Informationen zu PCR-Test und Impfgeschehen. Ich selbst bin Genesen, kannd as abe rnru mit Antikörper-Laborergebnis belegen, da ich die Corona-Erkrankung 6 Wochen/Anfang Februar´21 zuvor nicht als Erkrankung erkannt habe. Es kam nur durch Zufall über meinen Vater (86 Jahre) heraus, der nach eben gleichen 6 Wochen bei eienr Krankenhausaufnahme als „positiv“ getestet wurde udn wir alle In Qurantäne landeten, obwohl schon 4 wochen genesen und immer mit „negativ“ getestet. Das nur zur Vorgeschichte, letzte Woche am 28.06.2021 haben wir die nicht durchführbare OP nun doch umsetzen können. Mein Vater mit Positiv-PCR-Test vom Febr.´21 und neuem PCR-test hatte ja keine Probleme mit der Aufnahme. Ich als Begleitperson durfte zum Vorgespräch sowie zur Stationsaufnahme mit meinem Antikörper-Labortest mitkommen, aber zum Besuch nach der OP ging das schonnicht mehr – nur mit negativem Schnelltest, den ich auch gemacht habe – logischerweise negativ. Im Anschluss wollte ich diese „Seltsamkeit“ im Gesudnheitsamt klären, auch hier engstirniges Verhalten…Begründung: nur mit einem positiven PCR-Test kann man belelgen, dass man erkrankt war! Mein Antikörper-Laborergebnis belegt das nicht, vor allem erkennt man nicht, wann ich erkrankt war – so die Auskunft des Gesundheitsamtes!
Die Dame vom Gesundheitsamt wollte aber nochmal nachlesen und mir mit Mail Bescheid geben, auf diese Antwort warte ich 6 Tage später immer noch! Zum Besuch bin ich an diesem Tag und den nachfolgenden Tagen trotzdem mit meinem Antikörper-Labortest gegangen und auch eingelassen worden – plötzlich war da snicht mehr relevant oder die Kollegin am Einlass war nicht dazu informiert oder… nicht genau…oder kannte sich nicht aus???
Nun bin ich gespannt, was mir das Gesudnheitsamt schreibt – ich sehe da einen unterschwelligen Drang zum Impfen, ohne Impfen scheint nichts mehr zu gehen! Eigene Abwehrkörper sind nicht gleichgesettz mit geimpften Antikörper – wenn diese denn überhaupt messbar sind? Habe dazu noch nichts gelesen.
mfg Liane