„Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ – Das Ende des freien Internets hat begonnen

Meinungsfreiheit, Grundrechte

Es ist soweit. Die privaten Netzsperren sind da. Ohne Prozess, ohne richterliche Anhörung.

Du hasst davon (noch) nichts gehört? Genau. Denn das Ganze wurde medial kaum dikutiert. Im Windschatten von Corona ist alles möglich. Mit dieser „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ ist eine neue Runde der Einschränkung unserer Freiheitsrechte eingeläutet.

Worum geht es dabei konkret?

Seit Mitte März 2021 gibt es Berichte, dass eine Art allgemeine Zensur im Internet eingerichtet wurde, die weit über das hinausgeht, was wir an Zensur von den sozialen Medien bereits kennen. Diese Zensur blockiert einfach unliebsame Webseiten über eine DNS-Sperre.

Und das Konstrukt dafür ist die sogenannte „Initiative CUII“, was für „Clearingstelle Urheberrecht im Internet“ steht. Und diese „Initiative“ soll seit Mitte März 2021 bei den großen Internetprovidern in Deutschland bereits eingeführt worden sein, wie zum Beispiel bei Telekom, Telefonica, Telekom und Verbänden der Unterhaltungsindustrie.

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DNS-Sperre? Was ist das?

Laut Wikipedia[1] ist das DNS (Domain Name System) „einer der wichtigsten Dienste in IP-basierten Netzwerken. Seine Hauptaufgabe ist die Beantwortung von Anfragen zur Namensauflösung.

Was geschieht hier? Vereinfacht gesagt, Computer verstehen keine menschliche Sprache sondern nur Zahlen. Wenn man zum Beispiel meine Webseiteaufrufen möchte (renegraeber.de), dann wird dies in dieser Form in die URL-Leiste eingetragen und nicht als Zahlen, die wir uns nur schwer merken könnten, nicht zuletzt auch deswegen, weil die Zahlenreihe lang ist.

Das DNS ist jetzt dafür verantwortlich, die Suchanfrage „renegraeber.de“ in den entsprechenden Zahlencode zu übersetzen, damit das System die entsprechende Webseite finden kann. Das Resultat dieser „Übersetzung“ ist dann die IP-Adresse, die auf den Servern gespeichert ist.

Dies wäre im Fall von meiner angegebenen Webseite die IP-Adresse: 138.201.29.198. Es gibt dazu auch Webseiten[2], mit denen man diesen Prozess nachvollziehen kann, also eine URL (Webadresse) zur IP-Adresse umwandeln lassen kann.

Wikipedia vergleicht dies mit der Telefonauskunft, wo man den Namen eines Teilnehmers angibt und, falls dieser registriert ist, dessen Telefonnummer zurückbekommt.

Diese DNS kann jetzt genutzt werden, um definierte Adressen zu blockieren. Dies wäre zum Beispiel eine Anfrage nach „renegraeber.de“, die dann nicht mehr in eine IP-Adresse konvertiert würde und damit die Webseite unauffindbar machte.

Gibt es Möglichkeiten, diese Blockade auszuhebeln?

Laut „Wikileaks“[3] ist es einfach, diese DNS-Sperren zu umgehen, indem man seinen Namen-Server wechselt. Übersetzt in das Beispiel der Telefonauskunft hieße dies: wenn ich als Teilnehmer bei der einen Telefonauskunft gesperrt bin, dann wechsele ich zu einer Telefonauskunft, wo ich nicht gesperrt bin.

Um dies zu bewerkstelligen, muss ich meinen Computer für einen alternativen DNS-Server konfigurieren. Wie dies gemacht wird, wird im „Wikileaks“-Beitrag erklärt. Andere Tipps gibt es bei „Extremnews.com“[4].

Dieser Ratschlag gilt natürlich ausschließlich für Besitzer von Webseiten, die gesperrt sind. Als „Suchender“ solcher Webseiten gilt dies nicht. Aber hier scheinen die sogenannten VPN gute Dienste zu leisten.

VPN steht für „virtuelles privates Netzwerk“, bei der über einen Umweg und unter Verschleierung der eigenen IP-Adresse Zugriff auf eine gesuchte Webseite ausgeführt wird. Ob dabei in jedem Fall die gesperrte „Telefonauskunft“ umgangen werden kann ist fraglich. Die Wahrscheinlichkeit, die Sperre zu umgehen, erhöht sich deutlich.

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CUII legt los

Laut der „Bundesnetzagentur“[5] ist im Rahmen der CUII die erste Webseite am 11. März 2021 gesperrt worden. Es handelt sich hier um die Webseite „S.TO SERIEN STREAM“. Der Grund: Urheberrechtsverletzende Inhalte! Es handelt sich hier wohl um eine Webseite, in der Fernsehserien hochgeladen wurden und abrufbar sind.

Und die Begründung wird in der Pressemitteilung auch gleich mitgeliefert:

Das Verfahren hilft, langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.“ Bingo!

Gerichtliche Entscheidungen und dazugehörige Verfahren sind ja Zeitverschwendung und Kosten nur unnötig Geld. Außerdem ist damit überhaupt nicht sichergestellt, dass eine Entscheidung des Gerichts so ausfällt, wie man es sich gerne wünscht. Also umgeht man die Gerichte und macht sich hier selbst zum Richter. Toll!

Dies wird sogar explizit in der Pressemitteilung beklagt:

Bislang waren Rechteinhaber für die Durchsetzung einer DNS-Sperre auf die gerichtliche Auseinandersetzung angewiesen. Mit dem Verfahren der Clearingstelle können DNS-Sperren schneller und von allen beteiligten Internetzugangsanbietern umgesetzt werden.“

Netzsperren sind nicht neu

„Netzpolitik.org“[6] befürchtet zu Recht, dass hier wieder einmal privat getroffene Entscheidungen bestimmen können, was im Netz erlaubt und was nicht erlaubt ist. Was bislang seicht und leicht nachvollziehbar als Maßnahmen gegen Verletzer von Urheberrechten eingeführt wurde, könnte bei den augenblicklichen Entwicklungen sehr schnell ausgedehnt werden auf Kritiker der Regierung, Querdenker, Impfkritiker, kurz alles, was dem CUII-Privatclub im Verbund mit der „Bundesnetzagentur“ nicht gefällt.

Etwas sehr Ähnliches haben wir ja bereits bei den sozialen Medien, Instagram, Twitter, YouTube, Facebook etc., die auch löschen, was nicht zu ihrer Agenda passt.

Damit würde die Meinungsfreiheit im Internet generell zurechtgeschnitten werden. Wie dies aussieht, das kann man seit Jahren schon bei totalitären Regimen beobachten, wie zum Beispiel China. Hier kann man „verbotene“ Webseiten nur ansteuern, wenn man eine VPN-Software benutzt, die jedoch in China als kriminelles Vergehen geahndet werden kann (wenn man erwischt wird).

Netzsperren gibt es in Deutschland seit mindestens zwölf Jahren. Bei der Einführung damals ging es im Wesentlichen um die Bekämpfung von Kinderpornographie. Aber auch diese Maßnahme schien nichts anderes zu sein als eine Feigenblattaktion für etwas ganz anderes.

Dies zeigt ein YouTube Video[7] aus dem Jahr 2009, aus dem hervorgeht, dass schon damals behauptet wurde, dass die Netzsperren angeblich notwendig seien, da die entsprechenden pornografischen Webseiten außerhalb des eigenen Einflussbereichs lägen. Das Video zeigt noch einmal, wie DNS-Sperren funktionieren und warum die Begründung für deren Notwendigkeit nichts mit der Realität zu tun hat.

Und jetzt ist das eingetreten, was man bereits damals befürchtet hatte. Der Einsatz solcher Maßnahmen (gleichgültig erst einmal, ob sie wirksam sind oder nicht) gegen kriminelle Machenschaften wird jetzt genutzt, um wirtschaftliche Interessen zu schützen und Konkurrenz zu eliminieren.

Oder mit anderen Worten: Man setzt Maßnahmen durch, die auf den ersten Blick vernünftig erscheinen, da sie gegen kriminelle Machenschaften vorgehen. Im Laufe der Zeit werden diese Maßnahmen dann auf Bereiche ausgeweitet, die mit Kriminalität nichts mehr zu tun haben, sondern nur der Ausübung von Kontrolle und Dominanz dienen.

Fazit

Und wenn man dabei die Gerichte noch ausschalten kann, dann ist man genau da, wo man hin wollte: Raus aus allen demokratischen Prozessen.

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Kleine Anmerkung: Die Sache mit den „5 Wundermitteln“ ist mit Abstand der beliebteste Newsletter, den meine Patienten gerne lesen…

Quellen:

Beitragsbild: 123rf.com – juergen-faelchle

Dieser Beitrag wurde am 03.04.2021 erstellt.

René Gräber

René Gräber

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  1. Avatar

    lieber rene gräber,

    vielen dank für ihre mühe, diese infos so aufzubereiten!

    sie machen so eine unglaublich gute arbeit, in jeder beziehung! ich weiss von meinen mails an bundestags- abgegordnete, die ich immer wieder schreibe, wieviel mühe das macht, die informationen, die man im kopf hat und die einem selber völlig klar sind, zu belegen und dann in wasserdichte, verständliche und wirksame formulierungen zu fassen.

    wir sind in dieser zeit unfassbar herausgefordert, zu verstehen, was gesundheit, freiheit und ein gelungenes leben für uns bedeutet. und wie wir als einzelner und als gesellschaft leben können und wollen.

    ich stelle mir die frage, wo ich selber unfrei bin, und versuche dabei mit mir und anderen meinungen gleichermaßen kritisch umzugehen.

    ich hatte in meiner familie zum glück ein unerschütterliches vertrauen in die unfaßbar großartigen Funktionen des Körpers mitbekommen. das heisst, übersteigerte angst vor einem grippe virus verfängt bei mir einfach nicht. aber ich hab andere themen, bei denen ich meine angst nicht so einfach überwinden kann.
    und ich denke, dass wegen unserer unbearbeiteten ängste so ein klima der überwachung und ausgrenzung von kritischen meinungen entstehen kann, das wir jetzt erleben müssen.
    das ist auch wieder beängstigend. aber sie (und andere mutige aufklärer) und die gemeinschaft von lesern ermutigen mich, nicht aufzugeben.

    spontan dachte ich bzgl. des obenstehenden artikels: wenn digitale kommunikation wegen zensur nicht mehr möglich sein sollte, dann muss es halt über den guten alten postweg gehen. ich wäre jederzeit bereit, für ein abo mit ihren nachrichten, das per brief zugeschickt wird, zu bezahlen. aber wollen wir mal nicht hoffen, dass das nötig sein wird.

    beste grüsse und gute wünsche an sie, und an alle, die hier mitlesen
    jo

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