„WHO über alles“ – Wie Berlin die Zensur legalisiert

Illustration einer blauen Hand, die ein Megafon mit durchgestrichenem WHO-Logo hält. Daneben steht der Text: „Berliner Gericht erlaubt Löschung von WHO-Kritik. Meinungsfreiheit? Nur, wenn sie WHO-konform ist.“ – Symbolisch für Zensur und eingeschränkte Meinungsfreiheit.

Es ist vollbracht: Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass Meinungen künftig gelöscht werden dürfen, wenn sie der WHO widersprechen. Ob sie richtig sind – Nebensache.

Willkommen in der neuen Ära des betreuten Denkens!

Man könnte meinen, die Richter hätten das Grundgesetz mit den Nutzungsbedingungen von LinkedIn verwechselt. Statt Artikel 5 GG („Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern“) gilt nun offenbar: Jeder darf sagen, was er will – solange es dem Gesundheitsministerium und der WHO gefällt. 

Gut… ich gebe zu das ist überspitzt und stimmt so nicht ganz. Aber darauf läuft dieses Urteil hinaus..

Worum geht es also:

Von der Wahrheit zur Richtlinie

Der Fall ist schnell erzählt: Ein LinkedIn-Nutzer teilt Artikel, in denen es um Impfpflicht, Nebenwirkungen und Kritik an der Corona-Politik geht – nichts Radikales, keine Aufrufe zum Umsturz, sondern schlicht andere Positionen. LinkedIn löscht. Der Mann klagt. Und das Gericht nickt brav ab. Ich kenne das aus eigener Erfahrung.

Begründung: Entscheidend sei nicht, ob die Aussagen wahr sind, sondern ob sie den „Leitlinien“ der Weltgesundheitsorganisation oder nationaler Behörden widersprechen.

Mit anderen Worten: Wahrheit wird relativ. Maßstab ist nicht mehr Evidenz, sondern Gesinnung. Wer vom Katechismus der WHO abweicht, wird digital exkommuniziert.

Und bitte: wir sprechen hier nicht von allgemeinen Aufforderungen jede Art von Krebs ausschließlich mit Krötenschleim zu behandeln der bei Vollmund um Mitternacht gewonnen wurde. Sondern es geht um abweichende Sichtweisen, Besprechung anderslautender Studien, etc. Also all das was den wissenschaftlichen Diskurs eigentlich ausmacht.

Aber jetzt?

Meinungsfreiheit im Sanatorium

Die WHO, jene supranationale Behörde mit einem Hang zur Weltrettung und zur Dauerpandemie, darf jetzt also bestimmen, was im deutschen Netz gesagt werden darf. Das ist ungefähr so, als würde man Nestlé die Hoheit über Ernährungsempfehlungen geben oder Pfizer über Impfdebatten.

Die Begründung klingt harmlos: „Privatunternehmen dürfen ihre Plattformregeln durchsetzen.“ Klar – aber wenn diese Regeln exakt das wiederholen, was staatliche oder supranationale Behörden vorgeben, ist das keine „Privatautonomie“ mehr. Das ist nichts anderes als eine Zensur mit ausgelagerter Verantwortung.

So elegant kann man Freiheitsrechte aushebeln: Man überträgt die Zensur einfach an Konzerne, nennt sie „Community-Standards“ und verkauft das Ganze als Schutz vor „Desinformation“.

Die Rückkehr des Wahrheitsministeriums

Harry Potter und George Orwell lassen grüßen. Das Urteil ist mehr als eine juristische Randnotiz. Es ist ein Leitentscheid für die (wie manche behaupten) kommende Gesundheitsdiktatur im Digitalformat. Wenn die nächste Pandemie kommt (und sie kommt, darauf kann man sich verlassen), haben die großen Internetplattformen schon das Werkzeug in der Hand: Alles, was „abweicht“, darf verschwinden.

Der Staatsrechtler Dietrich Murswiek spricht von einer „grotesken Verkennung der Meinungsfreiheit“. Recht hat er. Denn Meinungsfreiheit misst sich gerade daran, dass man auch das sagen darf, was den Mächtigen nicht passt. Die Idee, dass Wahrheit durch Dekret entsteht, ist alt. Früher nannte man das Dogma. Heute heißt es „wissenschaftlicher Konsens“. Das kennen wir ja spätestens seit 2020 zur Genüge.

Widerrede bleibt Pflicht

Was folgt daraus? Wer heute kritisch über Impfung, Lockdowns, 5G, WHO-Verträge oder Pandemie-Pläne schreibt, muss wissen: Fakten helfen nicht mehr, wenn sie den falschen Leuten nicht gefallen.

Doch genau deshalb ist Widerspruch nötig – nicht trotz, sondern wegen solcher Urteile. Denn wer sich vorschreiben lässt, was gesagt werden darf, verliert irgendwann auch das Recht, zu denken.

Vielleicht sollte man dem Kammergericht einmal einen Satz aus dem Grundgesetz auf die Richterbank legen: „Eine Zensur findet nicht statt.“

Es wäre eine nette Erinnerung daran, was dieses Land einmal ausgemacht hat – bevor sich Wahrheit dem Algorithmus beugen musste.

Fazit

Die neue Regel lautet: Wer der WHO widerspricht, ist nicht falsch – sondern löschbar. Das Kammergericht hat dafür die juristische Rückendeckung geliefert. Doch das ist erst der Anfang.

Wenn sich nämlich diese Linie verfestigt, kann es in Zukunft wie folgt aussehen: die Plattformen filtern munter nach WHO-Leitlinien, in der Folge üben sich auch Landesmedienanstalten im digitalen Tugendwächtertum. Sie können Webseitenbetreiber abmahnen, Beiträge löschen oder „Prüfverfahren“ einleiten – ohne Gerichtsbeschluss, ohne unabhängige Prüfung, allein nach Einschätzung der Behörde.

Was wie „Selbstregulierung“ verkauft wird, ist in Wahrheit eine Verstaatlichung des Meinungsraums durch die Hintertür. Wenn sich die Linie des Kammergerichts verfestigt, entsteht eine gefährliche Kettenreaktion:

  • Private Plattformen berufen sich auf staatliche oder WHO-Vorgaben.
  • Behörden nutzen diese „Standards“, um wiederum auf Plattformen Druck auszuüben.
  • Und am Ende entscheidet kein Richter mehr über Wahrheit oder Lüge – sondern ein Verwaltungsbeamter mit E-Mail-Adresse und Löschknopf.

Wenn diese Entwicklung weiterläuft, bekommen wir kein neues Gesundheitsrecht, sondern ein Wahrheitsregime. Ein Land, in dem nur noch das gesagt werden darf, was „nicht beanstandet“ ist.

Doch Wahrheit braucht Reibung, braucht Zweifel, braucht Gegenstimmen. Ohne sie verkommt jede Demokratie zur therapeutischen Veranstaltung – beruhigend, gleichgeschaltet, steril. Oder kurz gesagt: Erst löschte LinkedIn den Nutzer, dann nickte das Gericht morgen löscht vielleicht die Landesmedienanstalt – im Namen der Volksgesundheit. Prost Mahlzeit!

Und Millionen werden das wieder bejubeln, weil es ja angeblich Menschenleben schützt.

Hatten wir das nicht schon einmal?

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