Der neue Hebammenhilfevertrag – Reform auf dem Papier, Machtverschiebung in der Realität

Hebamme im geteilten Kreißsaal zwischen persönlicher Betreuung mit Akupunktur und klinischer Geburtshilfe mit Arzt und Monitoren

Was derzeit unter dem nüchternen Begriff Hebammenhilfevertrag verhandelt und umgesetzt wird, ist alles andere als eine technische Anpassung.

Es ist ein Eingriff in ein sensibles Versorgungssystem – mit absehbaren Folgen. Offiziell geht es um die Vergütung der freiberuflichen Hebammen, Abrechnung und Zuständigkeiten. In der Praxis geht es um Autonomie, Verantwortung und Kontrolle.

Was gerade passiert

Zum 1. November 2025 tritt ein neuer Hebammenhilfevertrag in Kraft. Beschlossen wurde er nicht im Konsens, sondern im Schiedsstellenverfahren – gegen den erklärten Widerstand vieler freiberuflicher Hebammen. Vertragspartner ist unter anderem der GKV-Spitzenverband.

Die Kernelemente dieses Vertrags bedeuten für freiberufliche Dienstbeleghebammen (soweit ich es übersehe):

Einkommenseinbußen von bis zu 30 Prozent, eine Kürzung des effektiven Stundenlohns auf 80 Prozent, drastisch reduzierte Vergütung bei paralleler Betreuung mehrerer Gebärender, geringere Nacht und Wochenendzuschläge und weiterhin unbezahlte Bereitschaftszeiten. All das bei gleichbleibender oder steigender Verantwortung und Haftung.

Betroffen ist kein Randbereich. Rund ein Viertel aller Geburten in Deutschland wird über Dienstbelegsysteme betreut. Diese Systeme stehen für bessere Betreuungsschlüssel, mehr Kontinuität und weniger Interventionen. Genau dieses Modell wird nun wirtschaftlich unattraktiv gemacht.

Behandlungshoheit – der wunde Punkt

Hebammen haben bei Schwangerschaften und Geburten eine eigenständige Behandlungshoheit – und die ist ziemlich weitgehend. Sie entscheiden selbst über Vorgehen, Methoden und Maßnahmen – ohne ärztliche Weisung. Ärzte sind Partner, nicht „Vorgesetzte“, solange der Verlauf normal ist.

Freiberuflichkeit als Voraussetzung für Therapiefreiheit

Freiberufliche Hebammen arbeiten pragmatisch – zumindest viele der Älteren. Sie greifen häufig auf Homöopathie und Akupunktur zurück – nicht aus Ideologie, sondern aus Erfahrung. Schwangerschaft und Stillzeit sind sensible Phasen. Viele Medikamente sind hier problematisch oder gar kontraindiziert.

Homöopathie und Akupunktur bieten in diesem Kontext risikoarme Optionen: bei Angst, Wehenregulation, Übelkeit, Schmerz, Stillproblemen. Sie lassen sich individuell einsetzen, benötigen keine ärztliche Anordnung und stehen nicht im Widerspruch zu einer verantwortungsvollen Geburtshilfe. Und ich habe sehr oft erlebt, was Hebammen mittels Homöopathie und Akupunktur für die Schwangeren und während des Geburtsvorgangs erreichen können! Von Steißlagen, über Öffnung des Muttermunds, bis zu Rückenschmerzen der Schwangeren.

Bemerkenswert ist übrigens der Kontrast zur „Corona Zeit“. Dort wurde der sonst übliche Schutzanspruch von Schwangeren und Stillenden bei diesen neuartigen gentechnischen Substanzen erstaunlich großzügig relativiert. Was jahrzehntelang als Vorsichtsprinzip galt, wurde plötzlich zur Nebensache. Auch das haben viele Hebammen nicht vergessen – zumindest, die, die es sehen wollten.

Die mögliche zweite Agenda

Ich habe da noch eine ganz andere Vermutung…

Aus meiner Sicht greift der neue Vertrag tiefer als es die Zahlen vermuten lassen. Wenn das Dienstbelegsystem wirtschaftlich kollabiert, bleibt vielen Hebammen nur der Wechsel ins Angestelltenverhältnis.

Und damit ändert sich Entscheidendes.

Angestellte Hebammen unterliegen der Weisungsbefugnis. Die ärztliche Hierarchie gewinnt an Einfluss. Behandlungshoheit wird zur formalen Restgröße. Abweichende, nicht pharmazentrierte Verfahren verschwinden nicht durch Verbot, sondern durch Struktur / Anweisung. Was nicht erwünscht ist, wird nicht mehr vorgesehen. Was nicht abrechenbar ist, wird nicht mehr praktiziert. Also das AUS für Homöopathie und Akupunktur.

Das ist kein Zufall, sondern ein bekanntes Muster im Gesundheitssystem: Zentralisierung, Standardisierung, Kontrolle. Vielfalt wird zur Störung, Autonomie zum Risiko.

Medikalisiert, weil steuerbar

Seit Jahren wird Geburtshilfe zunehmend medikalisiert – obwohl die Datenlage zeigt, dass bei normalen Verläufen weniger Interventionen bessere Ergebnisse bringen. Trotzdem wächst der Druck in Richtung Protokollmedizin. Sie ist leichter zu kontrollieren, juristisch besser absicherbar und ökonomisch kalkulierbarer.

Freiberufliche Hebammen mit eigener Behandlungshoheit passen schlecht in dieses Raster.

Fazit

Was hier als Vertragsreform verkauft wird, ist für mich inn Wahrheit eine Machtverschiebung. Weg von eigenverantwortlicher Geburtshilfe, hin zu hierarchisch gesteuerter Versorgung.

Wer Hebammen wirtschaftlich in die Knie zwingt, greift nicht nur ihre Existenz an. Er beschneidet therapeutische Freiheit, schwächt bewährte Versorgungsmodelle und reduziert Geburt auf einen medizinisch verwalteten Vorgang.

Das betrifft nicht nur Hebammen. Es betrifft Frauen, Familien – und die Frage, wie selbstbestimmt Geburt in diesem Land künftig noch sein darf.

 

Rene Gräber:

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