Whistleblower gefeuert wegen Amalgam-Warnung

Fünf Stunden. Mehr Zeit brauchte es offenbar nicht, um einen Zahnarzt loszuwerden, der vor Quecksilber in Zahnfüllungen warnte.

Ein Vertragszahnarzt im US-Bundesstaat Colorado schlägt Alarm, verweist auf bestehende FDA-Warnungen zu Amalgam bei Risikogruppen – und wird noch am selben Tag entlassen. Zufall? Ungeeignet? Oder ein klassischer Fall von Vergeltung gegen einen Whistleblower?

Der Fall wirft Fragen auf, die weit über die Mauern eines Gefängnisses hinausreichen. Es geht um Amalgam, um Quecksilberbelastung, um medizinische Standards – und um die Frage, wie viel Kritik ein System aushält, wenn wirtschaftliche oder administrative Interessen berührt werden.

Gerade weil es hier nicht um Spekulationen geht, sondern um eine anhängige Klage und eine dokumentierte FDA-Warnung, lohnt sich ein genauer Blick.

Wer gegen das geltende Narrativ argumentiert, der hat es schnell schwer. Da ist es gleichgültig, ob man sogar die richtigen Argumente hat. Der Whistleblower ist eben eine alte Petze, bei der es gilt, dass Nachahmer im Keim abgeschreckt werden. Denn geschäftliche Interessen gehen nun mal vor. Auch vor der Gesundheit der Patienten.

Ich hatte ein paar Beiträge rund um dieses Thema geschrieben und was Whistleblower alles zu leisten in der Lage sind: [1] [2] [3]

Jetzt ist ein Zahnarzt in den USA sofort gefeuert worden, weil er vor Quecksilber-Füllungen gewarnt hatte. Was war da los?

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter dazu an:

Quecksilber/Amalgam im Zahn kann teuer werden

Auch zu diesem Thema hatte ich ausführlich berichten können. Amalgam als Füllung kommt mit satten Risiken: [4] [5] [6]

Aber man kann etwas gegen alte Füllungen dieser Art tun: [7] [8]

Ein Zahnarzt, der in Gefängnissen des US-Bundesstaates Colorado arbeitete, hatte unlängst eine Whistleblower-Klage eingereicht. Er behauptete, nur wenige Stunden nach seiner Warnung vor der gängigen Praxis, Gefangenen quecksilberhaltige Zahnfüllungen einzusetzen, entlassen worden zu sein. Dies berichtete die „Denver Post“ am 17. Dezember. [9]

Im Dezember reichte Dr. Charles Hardin beim Bezirksgericht Denver Klage ein. Er gab an, am 4. April entlassen worden zu sein, fünf Stunden nachdem er den Leiter der Zahnklinik des „Colorado Department of Corrections“, eine Krankenschwester und einen Psychologen per E-Mail über seine Bedenken informiert hatte. Laut dem Bericht fordert er jetzt die Nachzahlung seines Gehalts, seine Wiedereinstellung und Schadensersatz.

In der E-Mail schlug Hardin, der als Vertragszahnarzt in einem staatlichen Frauengefängnis und einer weiteren Einrichtung für Gefangene mit komplexen Erkrankungen arbeitete, angeblich vor, dass das Gefängnissystem seine Vorgehensweise bei Zahnfüllungen, die derzeit mit Quecksilberamalgam durchgeführt werden, an die US-amerikanischen Empfehlungen anpassen sollte. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, da selbiges den ethischen Normen entspricht. Denn es gibt keinen Grund, Gefangene schlechter zu behandeln als Otto Normalverbraucher, der sich nichts zu Schulden hat kommen lassen.

Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA warnte 2020 davor, dass Amalgam eine Gefahr für gefährdete Patienten darstelle, darunter Schwangere, Stillende und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen. Anstatt ein vollständiges Verbot von Amalgamfüllungen zu empfehlen, riet die FDA Risikogruppen wie Schwangeren, diese Füllungen „wenn möglich und angebracht“ zu vermeiden.

Hardin, der seit 2023 für das Justizvollzugssystem tätig war, erklärte laut dem Bericht in der E-Mail, er sei besorgt darüber, dass das Gefängnissystem zu stark auf Amalgam setze, obwohl sicherere Alternativen verfügbar seien.

Hardin behauptete, er sei nach Äußerung seiner Bedenken entlassen worden. Laut dem Bericht habe ihm das Vertragsunternehmen mitgeteilt, er sei gekündigt worden, weil das Gefängnissystem ihn für ungeeignet hielt.

In der Klage wirft der Zahnarzt der Behörde vor, gegen Colorados Whistleblower-Gesetz zum Schutz von Mitarbeitern vor Vergeltungsmaßnahmen verstoßen zu haben, nachdem diese berechtigte Bedenken hinsichtlich Gesundheit und Sicherheit geäußert haben.

Fazit

In den USA, dem Land der Freiheitsfanatiker, ist nichts unmöglich. Sogar die freiheitliche Unterdrückung der Meinungsfreiheit und Verbreitung von sogar anerkannten Wahrheiten, wenn es „den da oben“ nicht passt. In diesem Fall lag sogar eine Warnung der FDA bezüglich des Gebrauchs von Amalgam vor. Und die Gefängnisleitung ignorierte sogar ein geltendes Gesetz zum Schutz von Whistleblowern, obwohl die Gefängnisleitung als Teil der Justiz sich in rechtlichen Dingen auskennen sollte.

Aber was kann man von einer Gesellschaft erwarten, die lauthals die Freiheit bei jeder möglichen und unmöglichen Gelegenheit verteidigen will, aber eine Vergangenheit als Sklavenhaltergesellschaft hat, wo man sich die Freiheit genommen hatte, anderen Menschen die Freiheit zu nehmen. Heute diskriminiert und traktiert man in Ermangelung von Sklaven dann halt Gefangene. Und jeder, der da nicht mitmachen will, bekommt die volle Strenge der gesetzeswidrigen Konsequenzen zu spüren.

Übrigens: Wenn Sie solche Informationen interessieren, dann fordern Sie unbedingt meinen kostenlosen Praxis-Newsletter „Unabhängig. Natürlich. Klare Kante.“ dazu an:

Quellen:

Rene Gräber:

Ihre Hilfe für die Naturheilkunde und eine menschliche Medizin! Dieser Blog ist vollkommen unabhängig, überparteilich und kostenfrei (keine Paywall). Ich (René Gräber) investiere allerdings viel Zeit, Geld und Arbeit, um ihnen Beiträge jenseits des „Medizin-Mainstreams“ anbieten zu können. Ich freue mich daher über jede Unterstützung! Helfen Sie bitte mit! Setzen Sie zum Beispiel einen Link zu diesem Beitrag oder unterstützen Sie diese Arbeit mit Geld. Für mehr Informationen klicken Sie bitte HIER.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert