Im Frühjahr 2013 legte die EU-Kommission eine neue Saatgutverordnung vor. Per Erlass sollte angeordnet werden, sämtliches Saatgut, das auf Feldern oder in Kleingärten ausgebracht wird, zu registrieren, nachdem es ein aufwändiges Prüfverfahren durchlaufen hat.
Die Kriterien der Genehmigung waren ausgerichtet auf eine Normierung aller Obst- und Gemüsesorten, die im EU-Raum angebaut werden. Eine Konsequenz wäre gewesen, dass Hobby-Gärtner sich strafbar machen, wenn sie selbstgezüchtetes Saatgut kultivieren oder ihrem Nachbarn schenken.