Kinder sollen spezifische „Kinderrechte“ bekommen. Und diese Rechte sollen in das Grundgesetz geschrieben werden.
Das Bundesjustizministerium hat dazu ein Gesetz entworfen. Im Artikel 6 des Grundgesetzes soll ein (neuer) Absatz 1a eingefügt werden.
„Kinderrechte“ – das hört sich erst einmal gut an.
Aber was soll das jetzt im Einzelnen bedeuten?