Die Ausgaben für Arzneimittel kennen nur eine Richtung: noch oben. Und dieser Trend beschleunigt sich auch noch.
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Wir kennen den gebetsmühlenartigen Anspruch der Schulmedizin und der mit ihr verbandelten Pharmaindustrie, dass nur „ordnungsgemäß“ zugelassene Medikamente in der Lage sind, zu heilen. Und gerade in Corona-Zeiten bekommen wir das seit Monaten zu hören!
Natürliche Heilmittel gibt es demnach nicht, beziehungsweise kann es nicht geben, da diese keine Zulassung haben und damit unwirksam sein sollen – entgegen aller Studien und Erfahrungswerte.
Schon hier kristallisiert sich die Lächerlichkeit des Anspruchs auf eine Monopolstellung in Sachen Heilung heraus. Denn die Kritik, dass die Schulmedizin nicht heilt, sondern Symptome verarztet, wird mit solchen formalisierten Argumenten bestätigt.
Statine sind für die Hersteller eine lohnende Einnahmequelle, weil viele Menschen diese Cholesterin-Senker verschrieben bekommen. Doch wie hoch müssen die Blutwerte sein, ab denen ein Patient die Mittel schlucken muss? Dazu gibt es „offizielle“ Empfehlungen oder eher Richtlinien, an die sich Ärzte gebunden fühlen sollen.
Für mich sind diese „Zulassungsverfahren“ nicht nur ein „pharmakologisches Rätselraten“, sondern auch ein Witz mit Ansage.
Warum?
Während man von Seiten der Schulmedizin und Gesundheitspolitik darüber nachdenkt, aus angeblichen Sicherheitsgründen (!) Nahrungsergänzungsmittel entweder zu verbieten oder einem Zulassungsverfahren zu unterwerfen (wie man es von der Zulassung von Medikamenten zu kennen glaubt), dann wissen nur die wenigsten, dass Medikamentenzulassungen alles andere als geeignet sind, die Sicherheit der Medikamente zu gewährleisten.
Die einzige Sicherheit, die hier gewährt wird, ist die problemlose Vermarktung und Einführung in den Markt. Von Evidenzbasiertheit keine Spur!
Um das „Problem“ zu beschreiben, muss ich ein klein wenig ausholen.
Es gibt eine Art „Rahmenvertrag“[1] über die Arzneimittelversorgung, in dem eine bestimmte Quote vorgeschrieben wird, wie viel an preisgünstigen Medikamenten aus dem Ausland nach Deutschland importiert werden muss / kann / darf.
Dieser Vertrag wurde zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und dem Deutschen Apothekerverband geschlossen. Medikamente aus dem Ausland können Reimporte oder Parallelimporte sein.
Reimporte sind Medikamente, die in Deutschland hergestellt, dann ins Ausland verkauft und danach preisgünstig wieder nach Deutschland zurück importiert wurden.
Parallelimporte sind Medikamente, die im Ausland hergestellt und dann nach Deutschland importiert wurden, und dann hier die preisgünstigere Alternative zu vergleichbaren lokalen Produkten darstellen.[2]
Man erhoffte sich mit diesem „Trick“ eine Senkung der Kosten im Gesundheitssektor.