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Zu Corona-Zeiten ist wohl alles erlaubt? Neben den Menschenversuchen („Corona-Gesetz“ in Österreich: Österreicher als Versuchskaninchen der Pharmaindustrie?) darf die Industrie nach Herzenslust Tierarten an den Rand der Ausrottung bringen: Tierschützer: Corona Impfstoff könnte eine halbe Million Haie das Leben kosten.

 

Sie wurde und wird für mögliche Folgeschäden ihrer Produkte, die Impfungen, aus der Haftung genommen:

Und das, obwohl beziehungsweise gerade weil die Sicherheit der neuen RNA-„Impfung“ nicht gewährleistet werden kann. Denn hier wird im Hauruckverfahren ein neues Produkt aus dem Boden gestampft, wo auf Langzeitbeobachtungen verzichtet wird. Aber auch andere Lockerungen für die Zulassung eines rettenden Medikaments in Form einer Impfung gibt es bereits:

Die sich daraus ergebenden gesundheitlichen Schäden für die Bevölkerung werden dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entweder totgeschwiegen oder sie werden auf andere, sehr wahrscheinlich sehr abenteuerliche Ursachen zurückgeführt werden. Bereits heute werden die Behandlungsfehler bei Covid-19-Erkrankungen nicht als Behandlungsfehler, sondern als die Gefährlichkeit von SARS-CoV-2 gehandelt:

Gleichzeitig wird Corona benutzt, um den Datenschutz aufzuweichen:

Aber damit noch nicht genug. Unsere Kinder sind ebenfalls betroffen. Und das nicht zu knapp.

Vor Corona machte man viel Aufhebens um Kinderrechte, die sogar noch einmal explizit ins Grundgesetz aufgenommen werden sollten:

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Während Corona werden die Kinder schamlos instrumentalisiert, um die „Pandemie“-Agenda durchzuboxen. Da gibt es dann einen hochdotierten Bundesverdienst-Virologen, der eine Gefälligkeitsstudie in die Welt setzte, in der er behauptete, dass Kinder Corona-Virusschleudern seien:

Selbstverständlich würde dies bedeuten, dass, solange die „Pandemie“ grassiert, Schulen, Kindergärten, Kitas etc. geschlossen bleiben müssten. Andere Experten haben gefordert, dass diese Studie zurückgezogen wird, da dieses Papier eine Anhäufung von wissenschaftlichen Fehlern darstellt, was übrigens auch einen gewissen Aufschluss darüber gibt, warum ausgerechnet ein Drosten als Chef der deutschen Wissenschaft gehandelt wird:

Es geht nicht um Wissenschaft, sondern um wissenschaftlich verbrämte Propaganda. Oder: Warum bekommt ein so umstrittener Wissenschaftler, der 2009 komplett falsche Prognosen abgeliefert hatte und den gleichen Fehler in der laufenden „Pandemie“ wiederholt hatte, und dann noch derartige Schein-Studien ausheckt, das Bundesverdienstkreuz? Aber das ist eine andere Diskussion.

Dies ist umso unverständlicher, wenn man mit in Betracht zieht, dass aus vielen Quellen das komplette Gegenteil ersichtlich wurde:

Nach der Drosten-Fiasko-Studie gab es wohl, quasi als Gegenreaktion, einige Bemühungen, Studien zur Frage der Infektiosität von Kindern auf die Beine zu stellen. Und die Ergebnisse waren unerwartet überraschend:

Unerwartet deshalb, weil Kinder und Jugendliche noch weniger von Covid-19 betroffen zu sein scheinen als man dies zuvor vermutet hatte. Dies bestätigte insbesondere eine Schulstudie aus Sachsen, die man als heftigen Faustschlag ins Gesicht der Drosten-Studie ansehen muss:

Das Ergebnis der „Schutzmaßnahmen für unsere Kinder“ gestalten sich auf diese Weise mehr und mehr zu „Maßnahmen gegen unsere Kinder“:

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestags stellt vor

Am 9. September 2020 gab es eine öffentliche Sitzung der Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kiko), in der die massiven Beeinträchtigungen der Rechte von Kindern und Jugendlichen diskutiert wurde. Die fast anderthalbstündige Sitzung ist auf der Webseite des Deutschen Bundestages einsehbar:

Auf dieser Sitzung kommt ein Kindheitswissenschaftler, Professor Michael Klundt, zu Wort, der den Umgang mit Kindern und Jugendlichen während der Corona-„Pandemie“ untersucht hatte. Eine Zusammenfassung seiner Ergebnisse gibt es unter YouTube:

Er kommt zu dem Ergebnis, dass zu Zeiten der Corona-„Pandemie“ die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland sträflich vernachlässigt wurde, obwohl die Politik dazu verpflichtet gewesen wäre. Dies machte sich in folgenden Punkten bemerkbar:

Die Verletzung von elementaren Schutzfürsorge- und Beteiligungsrechten für rund 13 Millionen Kinder und Jugendliche.

Gegen das Völkerrecht verstoßende und gesetzeswidrige Beschlüsse und Maßnahmen ohne Berücksichtigung des Kinderwohls.

Professor Klundt wundert sich, wie viele andere Experten auch, dass die „Pandemie“-Diskussion ausschließlich von Virologen als Experten begleitet wurde, und da auch nur ganz bestimmte Virologen, nämlich Professor Drosten. Andere Experten aus anderen wichtigen Wissenschaftszweigen wurden ignoriert und später sogar diskreditiert.

Nach meiner Meinung sind in Fragen von Epidemie und Pandemie Mikrobiologen, Infektiologen, Immunologen, und vor allem Epidemiologen die Experten, die diese Fragen genauer und gründlicher zu beantworten wissen als Virologen. Denn Virologen studieren Viren und wie sie aussehen, wie sie aufgebaut sind, welche genetische Sequenzen sie beherbergen etc.

Aber aus diesen Informationen lassen sich keine Schlüsse ableiten, wie gefährlich oder wie infektiös so ein Virus ist. Aber dass gerade die anderen Experten, die zu dieser Frage wertvolle Antworten hätten geben können, ausgeschlossen wurden, das halte ich heute nicht mehr für einen Zufall.

Die beiden Fälle Bhakdi (Mikrobiologe und Infektionsepidemiologe) und Wodarg (Lungenfacharzt und Epidemiologe; ehemaliger Amtsarzt) haben inzwischen auf eindrucksvolle Weise gezeigt, wie mit unbequemen Experten umgesprungen wird: Statt Argumente Diskreditierung, medialer Rufmord und haltlose Anschuldigungen. Corona macht’s möglich! Toll!

Die dadurch ausgelöste Polarisierung in den Diskursen um die „Pandemie“-Frage hatte unter anderem zur Folge, dass Kinderrechte und Kinderschutz überhaupt keine Bedeutung mehr hatten. Professor Klundt sagt, dass aus dem Kinderschutz ein Schutz vor Kindern wurde.

Angeblich gibt es da eine Anekdote von Bayerns Landespräsidenten Söder, der einem Kind gesagt haben soll, dass es immer die Maske aufsetzen sollte, denn sonst würde es seine Eltern oder Großeltern umbringen.

Wenn das stimmt, dann wäre dies die bayerische Edelvariante dessen, was Professor Klundt so richtig formuliert hatte: Kinder als Keimschleudern, vor denen sich die Gesellschaft schützen muss. Und wie macht man das am besten? Ganz einfach: Wegsperren!

Es gibt auch ein geleaktes Dokument vom Bundesinnenministerium von Anfang 2020, wo die Vorgehensweise in und das Management der Corona-„Pandemie“ festgehalten wird. Auch hier werden Kinder als Bedrohung dargestellt, gegen die es vorzugehen gilt:

„Kinder werden kaum unter der Epidemie leiden“: Falsch. Kinder werden sich leicht anstecken, selbst bei Ausgangsbeschränkungen, z.B. bei den Nachbarskindern. Wenn sie dann ihre Eltern anstecken, und einer davon qualvoll zu Hause stirbt und sie das Gefühl haben, Schuld daran zu sein, weil sie z.B. vergessen haben, sich nach dem Spielen die Hände zu waschen, ist es das Schrecklichste, was ein Kind je erleben kann.“[1]

Auch hier wird wieder unterstellt, entgegen aller wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass Kinder für eine Covid-19-Infektion anfällig seien. Das Papier galt zunächst als Verschlusssache, wurde dann aber Anfang April auf der Webseite des Bundesinnenministeriums veröffentlicht.

Man könnte hier entschuldigend einwenden, dass dieses Papier zu einem Zeitpunkt verfasst wurde (Mitte März 2020), wo es diese Studien mit und über Kinder noch nicht gegeben hatte. Das allerdings entschuldigt nicht die Bestimmtheit, mit der ohne Belege und ohne Evidenz behauptet wird, dass Kinder ein treibender Faktor der „Pandemie“ seien.

Staatlich legitimierte Gewalt gegen Kinder

Und weil Kinder als die „Super-Spreader“ für Corona-Viren angesehen werden, hat der Staat beschlossen, diesen Störfaktor selbst bei einem negativen PCR Test auf fast unbestimmte Zeit zu beseitigen. Es reicht jetzt ein angeblicher Kontakt zu einer Person, die positiv getestet wurde, um selbst Kleinkinder von der Familie zu trennen und notfalls sogar der Familie zu entziehen. Für den Präsidenten des Deutschen Kinderschutzbundes, Herrn Hilger, ist dies eine Form von psychischer Gewalt (auch für die betroffenen Eltern dieser Kinder).

Laut Professor Klundt sind dies keine Ausnahmefälle, sondern es gibt bereits mehrere Beispiele, und er fürchtet, dass es noch mehr solcher Fälle in der Zukunft geben wird. Und in diesem Zusammenhang stellt er die Frage, was überhaupt unter Gesundheit verstanden wird.

Ist Gesundheit etwas, was diese brutalen Maßnahmen rechtfertigt? Kann man überhaupt mit solchen Maßnahmen Gesundheit garantieren? Ich würde weiter fragen: Wieso kann man mit diesen Maßnahmen Gesundheit garantieren, wenn Kinder überhaupt nicht die Ursache für die Gefährdung der Gesundheit sind?

Professor Klundt unterstellt hier keine Böswilligkeit oder Verschwörungsabsichten. Vielmehr konstatiert er Fehler ein, die von Regierungsseite aus gemacht worden sind, die aber berichtigt werden müssen.

Es wäre schön, wenn dem so wäre. Denn dann müsste diese Praxis des Kindesentzugs aufgrund von PCR-Tests jetzt bereits der Vergangenheit angehören.

Aber wie Professor Klundt selber sagte, besteht die Gefahr, dass diese Praxis auch in Zukunft weiter so durchgeführt wird. Und dann wird die Behauptung, dass hier keine Böswilligkeit und/oder politische Ziele vorliegen, zunehmend unglaubwürdiger.

Aber die staatliche Gewalt gegen Kinder hört hier nicht auf. Das Wegsperren der Kinder ist nur die Spitze des Eisberges. Laut Professor Klundt sind die Coronamaßnahmen eine Art Katalysator für Kinderarmut geworden.

Und diese Maßnahmen stellen sicher, dass privilegierte Kinder ihren Vorsprung ärmeren Kindern gegenüber nicht nur beibehalten, sondern sogar noch vergrößern. Denn mit der Schließung der Schulen und dem Überschwenken auf „Homeschooling“ können nur die Kinder teilnehmen, die aufgrund ihrer sozialen Verhältnisse dementsprechend ausgestattet sind.

Und das heißt: Eine entsprechend große Wohnung, um einen ruhigen Platz zum Studieren zu haben, eine schnelle Internetleitung, einen entsprechend gut ausgerüsteten Computer oder Laptop etc.

Und er erwähnt noch, dass es inzwischen entsprechende Studien gibt, die gezeigt haben, dass während der Corona-„Pandemie“ die soziale Polarisierung deutlich zugenommen hat. Auch das ist psychologische Gewalt an den Kindern.

Das Fazit (von Professor Klundt)

„Wir alle kennen doch in den letzten Jahrzehnten Menschen, die, auch viele bekannte Menschen, die die ganze Zeit die Kinderrechte haben hochleben lassen. Es kann doch nicht sein, dass die alle jetzt in den letzten drei Monaten eingeschlafen sind…“

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Quelle:

 

Dieser Beitrag wurde im Oktober 2020 erstellt.

Kinder sollen spezifische „Kinderrechte“ bekommen. Und diese Rechte sollen in das Grundgesetz geschrieben werden.

Das Bundesjustizministerium hat dazu ein Gesetz entworfen. Im Artikel 6 des Grundgesetzes soll ein (neuer) Absatz 1a eingefügt werden.

„Kinderrechte“ – das hört sich erst einmal gut an.

Aber was soll das jetzt im Einzelnen bedeuten?

 

Heißt das, dass Kinder in der Bundesrepublik Deutschland rechtlose Zeitgenossen sind?

Ist das Fehlen eines spezifisch formulierten „Kinderrechts“ verantwortlich für Probleme in diesem Bereich?

Hat es nie eine Art Kinderrecht für deutsche Kinder gegeben?

Und welche Probleme soll das neue „Kinderrecht“ lösen?

Fragen über Fragen. Und das, was sich da ganz vernünftig anhört, könnte die Hintertür für Maßnahmen sein, die mit „Kinderrechten“ nichts gemeinsam haben… Und ja, ich meine auch solche Sachen wie den Impfzwang, was das Beitragsbild hier oben erklärt.

Doch eins nach dem anderen…

Kein Kinderrecht und die Rechte der Kinder

Es scheint in der Tat der Fall zu sein, dass es keine explizit deutsche Kinderrechte[1] zu geben scheint. Dennoch gibt es im Grundgesetz eine Reihe von Passagen, die sich explizit auf das beziehen, was man durchaus als „Kinderrecht“ bezeichnen kann.

Eine der wichtigsten Passagen, so finde ich, im Grundgesetz wird im Art. 6 formuliert:

Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

Warum ist dies so wichtig? Weil hier die natürliche Beziehung von Eltern und Kindern als eine vom Staat geschützte „Institution“ anerkannt wird.

Das Bürgerliche Gesetzbuch enthält ebenfalls Vorschriften, die sich auf Erziehung und Umgang mit Kindern beziehen, § 1631 Abs. 2 BGB:

Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.

Auch wenn es kein explizites deutsches Kinderrecht[2] zu geben scheint, schweben die Rechte der Kinder in Deutschland keinesfalls in einem luftleeren Raum, zumindest aus rechtlicher Sicht gesehen.

Denn Kinderrechte sind weltweit in der UN-Kinderrechtskonvention definiert und festgeschrieben. Diese Konvention wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und unter anderem von Deutschland unterschrieben. Daraus sollte man folgern dürfen, dass diese Kinderrechte, die hier definiert wurden, in unserem Land als verbindlich anzusehen sind.

Warum sollen Kinderrechte ins Grundgesetz?

Die deutsche Webseite der Unicef[3] kam im Oktober 2019 zu dem Schluss, dass „zahlreiche Kinderrechte in Deutschland verletzt werden“. Welche Rechte wären das?

Kinderarmut, ungleiche Bildungschancen und die Erfahrung von Diskriminierung auf die Lebenssituation und das Wohlbefinden“.

Und weil so viel „Unrecht“ in Deutschland passiert, ist man bei der Unicef der Überzeugung, dass die Durchsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in deutschen Landen nur mithilfe einer gesonderten rechtlichen Verankerung durchführbar ist. Und das ist die explizite beziehungsweise zusätzliche Aufnahme von „Kinderrechten“ ins Grundgesetz[4]. Dieses Kinderrecht muss natürlich mit den Anforderungen der Kinderkonvention synchronisiert sein.

Man hält hier das Gegenargument, dass die Rechte der Kinder über die UN-Kinderkonvention und die bestehenden Formulierungen im Grundgesetz und Bürgerlichen Gesetzbuch ausreichend abgedeckt seien, für falsch. Als schlagendes Gegenbeispiel wird hier genannt, dass Kinder kein Wahlrecht hätten. Dieses Gegenargument ist mir dann unverständlich, denn auch mit der geplanten Einführung der Kinderrechte ins Grundgesetz wird es kein Wahlrecht für Kinder geben, oder etwa doch?

Und auch eine eigens für Kinderrechte eingerichtete Webseite „Kinderrechte.de“[5] wirft sich mächtig ins Zeug, um Kinderrechte im Grundgesetz der Bevölkerung schmackhaft zu machen.

Die hier vorgebrachten Argumente für eine zusätzliche Aufnahme enthalten genau die Kritikpunkte, die die Gegner dieser Aktion vorwerfen. Es wird mit schönen Worten über den „Vorrang des Kindeswohls“ argumentiert. Was folgt, das ist die angeblich stärkere Verantwortung von Staat und Eltern, die hierdurch gewährleistet sein sollen. Also nicht nur die Eltern? Sondern jetzt auch noch der Staat? Wer hat mehr zu sagen bei meinem Kind, ich als Elternteil oder der Staat?

Dann soll „der Staat stärker in die Pflicht genommen werden“.

Ist das die Beantwortung der Frage, wer in meiner Familie mehr zu sagen hat, wenn es um das Wohl meiner Kinder geht?

Ich kann mir gut vorstellen, dass mit der Einführung der Impfpflicht (zum Beispiel) eine Dominanz staatlicher Befugnisse in der Familie besonders günstig ist. Denn, wenn störrische Eltern ihre Kinder nicht impfen lassen wollen, dann darf der Staat dies als Vernachlässigung des Kindeswohls werten und dementsprechend rechtliche Maßnahmen ergreifen. Und die Eltern können einfach nur noch zuschauen, wie der Staat das Wohl der Kinder an selbigen notfalls auch gegen sie und deren Eltern durchsetzt.

Eben weil ein solches zusätzliches Gesetz danach „riecht“, dass hier mehr Staat in die Familie eingeschleust werden soll, erklärt die Webseite selbstverständlich, dass mit einem solchen Gesetz „Rechte und Pflichten der Eltern geklärt“ werden. Da stellt sich die Frage, war dies vorher nicht der Fall?

Brauchen wir jetzt einen solchen Gesetzeszusatz, weil keiner der Eltern in Deutschland weiß, was sie mit ihrer Nachkommenschaft anfangen soll? Sind also Kinder das Resultat von „Unglücksfällen“, die es vom Staat jetzt zu regeln gilt?

Nein, die Änderung des Grundgesetzes soll angeblich „die im Art. 6 verankerten Befugnisse der Eltern gegenüber ihren Kindern“ sichern, als wenn die Erziehung von Kindern eine Frage von Befugnissen wäre. Ist jedoch die Kindererziehung eine Frage von Befugnissen, dann ist es wieder einmal der Staat, der hier bestimmt, wer wann wie viel befugt ist und wer wann welche Befugnisse ausüben darf. Kurz: Der Einzige mit Befugnissen ist der Staat, der bestimmt, wie viel Befugnisse die Eltern über ihre Kinder erhalten.

Bei so viel Kauderwelsch, der hier verzapft wird, fragt man sich, ob die Autoren selber Kinder haben. Wenn ja, frage ich mich, ob diese Leute morgens beim Frühstück sich Gedanken machen, welche Befugnisse sie heute gegenüber ihren Kindern ausüben wollen/müssen/dürfen?

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Die Petition gegen den neuen Gesetzentwurf

Wie nicht anders zu erwarten, gibt es gegen dieses Ansinnen die entsprechende Opposition[6], wie bereits weiter oben erwähnt.

Es scheinen Juristen mit CDU-Nähe zu sein, die diese Sache mit den Kinderrechten im Grundgesetz kippen wollen:

Ihre Argumentation läuft darauf hinaus, dass nach Auffassung der Juristen über die UN-Kinderkonvention und dem Grundgesetz etc. die Kinderrechte und die Rechte der Kinder voll und ganz abgedeckt sind.

Eine zusätzliche Verankerung von gesonderten Kinderrechten im Grundgesetz dient nach Auffassung der Juristen nur dazu, gerade das Gegenteil dessen zu erreichen, was man zu erreichen vorgibt. Und das ist in erster Linie die Schaffung eines Schlupflochs für den Staat, hier mehr Handlungsspielraum bei Eingriffen in Sachen Familie, Bildung etc. zu schaffen.

Die Petition gibt hier einige Beispiele, die dann möglich sein werden beziehungsweise könnten:

Die Kette denkbarer Beispiele ist lang. Exemplarisch könnte, gestützt auf ein kindliches Recht auf Bildung, etwa einer staatlichen Kindergartenpflicht oder gar einer Krippenpflicht der verfassungsrechtliche Weg gebahnt werden. Auch denkbar wäre eine Einschränkung der freien Therapiewahl der Eltern für ihre Kinder.

Da wären wir wieder bei unserer Impfpflicht als einem weiteren und in diesem Fall sogar aktuellerem Beispiel, welches von einer solchen zusätzlichen Veranstaltung profitieren wird. Da geht es schon nicht mehr um die freie Therapiewahl, sondern um die Unmöglichkeit, diese Form der „Therapie“ für sich und seine Kinder abzulehnen. Und das alles erfolgt dann unter dem Banner von „Kinderrechten im Grundgesetz“.

Ist es Zufall, dass Impfpflicht und die zusätzliche Verankerung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz so zeitnah durchgeboxt werden?

Ist der Politik klar geworden, dass eine einfache Einführung der Impfpflicht nicht ausreicht, um das Recht der Eltern auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung beschneiden zu können?

Könnte es sein, dass diese Sache mit den Kinderrechten nicht nur der reibungslosen Durchsetzung der Impfpflicht dient, sondern, wie von den christdemokratischen Juristen bereits vermutet, mehr staatliche Präsenz in allen Bereichen der Gesellschaft garantieren soll?

Wenn dem so ist, dann dürfen wir bald über totalitäre Systeme keine Stäbe mehr brechen. Denn wenn die Selbstbestimmung der Mitglieder der Gesellschaft von der Zustimmung des Staates abhängig wird, dann handelt es sich nur noch um staatliche Fremdbestimmung, die uns als Selbstbestimmung verkauft wird oder aber als zuckersüßer Überguss eines Rechts, wo doch jeder zustimmen muss. Oder glauben Sie nicht, dass Kinder auch Rechte haben? Soweit die rhetorische Frage.

Denn weil Sie sicherlich zu der Frage ja sagen, ob Kinder Rechte haben, müssen Sie natürlich diesem ganzen Vorgehen zustimmen. Und damit hat man Sie, wo man Sie haben will.

Fazit

Die Regierung will ein Kinderrecht im Grundgesetz verankern, obwohl das Grundgesetz keinen Anlass gibt, die Rechte von Kindern infrage zu stellen. Ich bin da sehr skeptisch und werde die Petition dazu mitzeichnen:

Warum will man diesen unnötigen Zusatz, diesen zusätzlichen Aufwand?

Ich vermute, dass hier über einen Vorwand andere Kernfragen in Angriff genommen werden sollen. Vermutlich soll der Einfluss der Eltern auf familiäre Fragen und Entscheidungen zugunsten staatlicher Entscheidungen eingeschränkt werden. Die Impfpflicht wäre zum Beispiel die erste gesetzliche Maßnahme, die von so einer Änderung profitieren würde. Auch die zeitgleiche Behandlung dieser beiden Komplexe spricht für diese Annahme.

Fazit vom Fazit: Die Beschneidung von Grundrechten scheint jetzt in ein neues Stadium zu treten, in dem diese Beschneidung jetzt durch das Grundgesetz gewährleistet werden soll.

Selbstverständlich wird auch dies uns als Vorteil aufgetischt. Ja, es ist ein Vorteil, aber für wen?

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Quellen: